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Gremien - Wer entscheidet in der DLRG-Jugend Württemberg?

Für die verbandliche Arbeit, die Entscheidungsfindung und die Festlegung von Strategien gibt es einen Vorstand und verschiedene Kontrollgremien, in denen die Basisgliederungen an den Entscheidungen ihres Verbandes mitwirken können. Die Gremien und ihre Aufgaben sind in der Landesjugendordnung festgeschrieben.

Landesjugendtag

Der Landesjugendtag ist das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Er findet in der Regel alle drei Jahre statt. Die Mitglieder des Landesjugendtages sind der Landesjugendvorstand, die Bezirksjugendleiter, die gewählten Delegierten aus den Bezirken und die Revisoren. Der Landesjugendtag wählt z. B. die Mitglieder des Landesjugendvorstandes. Darüber hinaus werden grundsätzliche Themen diskutiert und die strategische Ausrichtung der Landesjugend für die kommenden drei Jahre festgelegt.

Landesjugendrat

Der Landesjugendrat ist zwischen den Landesjugendtagen das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Der Landesjugendrat trifft sich mindestens einmal pro Jahr. Zum Landesjugendrat gehören der Landesjugendvorstand, die Bezirksjugendleiter und die Revisoren. Der Landesjugendrat trifft allgemeine Entscheidungen zur Arbeit des Landesjugendverbandes. Zum Beispiel verabschiedet er jährlich den Haushaltsplan und bestimmt damit auch die inhaltliche Arbeit.

Landesjugendvorstand

Jede Landesjugend hat ihren eigenen Vorstand. Der Landesjugendvorstand ist für die inhaltliche Arbeit verantwortlich. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Ressortleitern zusammen, die ein bestimmtes Aufgabengebiet haben.

►Hier geht es zum aktuellen Landesjugendvorstand.

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